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Die Erwerbsunfähigkeitsrente – in welchen Fällen muss sie abgeschlossen werden?

Das Thema rund um die Berufsunfähigkeit ist ein abstrakter Bereich. 2000 wurde das System der Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit von der zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgelöst, auch bekannt als Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wir versuchen etwas Licht ins Dunkel der Begriffsvielfalt zu bringen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitrente wurde seit 2000 durch die Regelungen der verminderten Erwerbsfähigkeit ersetzt. Der Begriff bezeichnet den Fall, dass durch körperliche oder geistige Leiden eine generelle Unfähigkeit, durch Arbeit den Lebensunterhalt zu verdienen, vorherrscht.

Berufsunfähigkeit ist praktisch nur noch für private Versicherungen und nicht für gesetzliche Bestimmungen relevant. Sie tritt ein, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Erwerbsfähigkeit in dem ausgeübten Beruf, verglichen mit einer Vergleichsperson mit ähnlichen Kompetenzen, auf unter 6 Stunden sinkt. Die Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung bezeichnet dahingegen etwas anderes und ist nicht damit zu verwechseln.

Was wird unter der Erwerbsunfähigkeit verstanden?

Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, genauer: Rente bei Erwerbsminderung, wird unterteilt in die Fälle einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung. Die teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass eine allgemeine Arbeitsleistung nur noch drei bis maximal sechs Stunden pro Tag möglich ist. Volle Erwerbsunfähigkeit trifft dann zu, wenn Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nur noch höchstens drei Stunden täglich verrichtet werden können. Die Beurteilung, welcher Fall zutrifft, ergibt sich aus dem medizinischen Test der Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, der durch die beim Träger angestellten Ärzte durchgeführt wird.

Abgesehen davon kann eine volle Erwerbsunfähigkeit auch dann diagnostiziert werden, wenn eine Reihe ungewöhnlicher Einschränkungen vorliegen. Darunter fallen die Unfähigkeit, einen Arbeitsplatz zu erreichen, eine ungewöhnliche Summe vieler Einschränkungen, die Notwendigkeit vieler betriebsunüblicher Pausen oder die Unfähigkeit eine Tätigkeit regelmäßig ausführen zu können. Ein anderer Fall ist, wenn aufgrund der Arbeitsmarktsituation keine Tätigkeit gefunden werden kann. In diesem Fall kann schon bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit eine volle Erwerbsminderungsrente als sogenannte Arbeitsmarktrente gewährt werden.

Die Erwerbsminderungsrente wird höchstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt, danach tritt die herkömmliche Altersrente in Kraft.

Zusätzliche Einkünfte durch Nebentätigkeiten werden teilweise bis vollständig auf die Rente angerechnet. Lediglich Einnahmen durch eine zusätzlich abgeschlossene, private Berufsunfähigkeitsversicherung haben keinen Einfluss auf die Leistungen des Trägers der  Erwerbsminderungsrente. Ein Online – Test zur Berufsunfähigkeitsversicherung verschafft schnell Klarheit über die erwartbaren Beträge.


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